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- 10. Januar 2023
- Lesedauer: 5 min
Dermatologie: Videosprechstunde und deren Abrechnung
Vorteile und Tipps für Dermatolog:innen
In der Dermatologie wirkte die Coronapandemie wie ein Beschleuniger: So gaben 17,5 Prozent der Dermatolog:innen (480 Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen) in einer Online-Umfrage an, dass sie die Videosprechstunde während der Coronapandemie angeboten hatten. Bei vielen Hautärzt:innen gehört Telemedizin seitdem zum Arbeitsalltag. medflex gibt in diesem Beitrag Einblick in Anwendungsgebiete und Abrechnungsziffern.

Wann lässt sich die Videosprechstunde in der Dermatologie einsetzen?
Gerade in der Dermatologie bietet die Videosprechstunde viele spezifische Anwendungsgebiete. Laut der Leitlinie der Teledermatologie umfasst das Leistungsspektrum im Rahmen der Videosprechstunde unter anderem visuelle Verlaufskontrollen, z. B.:
von Dermatosen wie Allergien, Akne oder Ausschlägen
nach einer Strahlentherapie
von akuten, chronischen und/oder offenen Wunden oder Erkrankungen wie Neurodermitis oder das atopische Ekzem
Allerdings beschränkt sich der Einsatz von dermatologischen Videosprechstunden nicht nur auf die Verlaufskontrolle bereits begonnener Therapien. Auch bei der Diagnose von Hauterkrankungen erwies sich die Videosprechstunde als geeignet. Teils in Kombination mit der Möglichkeit der „Store and Forward“-Kommunikation, also einer zeitunabhängigen Weiterleitung von Bild-Text-Informationen, lässt sich die teledermatologische Anwendung auch zur Triage von Patient:innen bei Hautärzt :innen anwenden. Besonders geeignet zeigt sich dies zur Versorgung von Patient:innen in speziellen Einrichtungen wie Pflegeheimen sowie schwer zugänglicheren Institutionen, beispielsweise Justizvollzugsanstalten (JVA).
Was ist bei der Abrechnung der Videosprechstunde wichtig?
Seit dem 1. Juli 2022 können 30 Prozent aller Kassenpatient:innen pro Quartal und Vertragsärztin/-arzt mittels Videosprechstunde behandelt und abgerechnet werden. Bleibt es in einem Quartal ausschließlich bei der Videosprechstunde, können Sie den Behandlungsfall mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 88220 abrechnen.
Werden Patient:innen in dem Quartal nicht persönlich in der Praxis vorstellig, ist ein fachgruppenspezifischer Abschlag auf die jeweilige Pauschale/den jeweiligen Zuschlag einzukalkulieren – für die Dermatologie beträgt dieser 25 %. Ebenso seit dem 1. Juli 2022 möglich ist es, die Zweitmeinung nach Strahlentherapie (Konsiliarpauschale GOP: 25214) per Videosprechstunde durchzuführen und abzurechnen.
Wichtige Ziffern der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) für das Abrechnen der Videosprechstunde in der Dermatologie bei Privatpatient:innen sind unter anderem:
Ziffer 1/3: Beratung, auch mittels Fernsprecher/eingehende Beratung, auch mittels Fernsprecher
Ziffer 4: Erhebung der Fremdanamnese
Zu den Ziffern 1, 3 und 4 sind zudem Zuschläge (A–D) für Leistungen möglich, die zu bestimmten Zeiten außerhalb der Sprechzeiten oder an Wochenenden oder Feiertagen erbracht wurden.
Ziffer 15: Einleitung und Koordination begleitender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung von Patient:innen mit chronischen Erkrankungen
Ziffer 34: Erörtern einer Lebensveränderung (Dauer mind. 20 Minuten)
Ziffer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehreren Ärzt:innen (pro Ärzt:in)
Ziffer 70: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ziffer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht
Ziffer 80: Gutachten

Welche Vorteile bietet die Videosprechstunde in der Dermatologie?
Laut der Umfrage der European Academy of Dermatology and Venereology (EADV) gaben fast die Hälfte (47,9 %) der über 44.000 Befragten aus 27 europäischen Ländern an, dass sie im letzten Jahr mindestens eine Hauterkrankung hatten. Der Handlungsbedarf insbesondere bei chronischen Hauterkrankungen ist in der Dermatologie dementsprechend hoch, die Wartezeiten lang.
Ab 30 Minuten im Wartezimmer werden Patient:innen oft unzufrieden und machen ihrem Ärger nicht selten in einschlägigen Bewertungsportalen Luft. Aber auch langes Warten auf den Termin, ist für manche Betroffene gegebenenfalls psychisch belastend, da Beschwerden und Bedenken nicht schnell aufgeklärt werden können. Die Videosprechstunde bietet hier klare Vorteile für alle Beteiligten. Diese sind:
Für Patient:innen:
Oft eine schnellere Behandlung und bessere ärztliche Verfügbarkeit
Die Möglichkeit auch beispielsweise in Pandemiezeiten, ohne Sorge vor Ansteckung wichtige Arzttermine zur Abklärung oder Kontrolle wahrzunehmen
Unkomplizierte Organisation in Sachen Kommunikation und Terminmanagement
Keine Anfahrtswege und somit Zeitersparnis
Möglichkeit der Wahrnehmung eines modernen Serviceangebots
Für Dermatolog:innen und ihr Praxisteam:
Vereinfachung des Organisationsaufwands und effizientes Zeitmanagement
Unkomplizierte, sichere und schnellere Informationsvermittlung
Digitaler Zugang zu verschiedenen Settings (wie Zuhause der Patient:innen, Krankenhäuser, Pflegeheimen oder JVA)
Einfacher Austausch mit diversen Personengruppen (z. B. Patient:innen, Hausärzt:innen, Pflegekräften etc.) mittels flexibler Technologien (wie Smartphone, Tabletts etc.)
Weniger Patient:innen, die nicht zum Termin erscheinen
Ortsunabhängiger und zeitgemäßer Service für Patient:innen in Zeiten von Online-Bewertungen
Selbstverständlich sind nichtsdestotrotz sowohl die Anwendungsbereiche der Videosprechstunde abzuwägen als auch die potenziell vorhandenen Personengruppen mit eingeschränkten oder keinen technischen Zugangsmöglichkeiten.

Wichtig:
Grundsätzliche Voraussetzung für die Anwendung und Abrechnung der Leistungen der Videosprechstunde ist die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters wie medflex.
Fazit
Von der Kontrolle über die Diagnose bis hin zum Konsil ist der Einsatz der Videosprechstunde in der Dermatologie in vielen Behandlungsfällen durchaus ein sinnvolles Tool in der Patientenversorgung. Gerade in Regionen, in denen lange Fahrt- und/oder Wartezeiten für Besuche bei Hautärzt:innen zu rechnen ist. Durch verbesserte Rahmenbedingungen gehört die Videosprechstunde mittlerweile zum gängigen Leistungsangebot moderner Praxen, lässt sich in der Regel leicht in den Praxisalltag integrieren und sowohl bei Privat- wie Kassenpatient:innen entsprechend abrechnen.

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