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Nicht DSGVO-konform

Fax wird Abmahnrisiko

Urteil zum Datenschutz: Da sich die Technik hinter dem Faxversand in den letzten Jahren stark verändert hat, gilt das Medium nicht mehr als DSGVO-konform. Für den Versand personenbezogener Daten, wozu auch die hochsensiblen Patientendaten gehören, eignet es sich damit nicht. Datenschützer stehen dem Telefax schon seit Längerem skeptisch gegenüber. Die Datenschutzbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen bezog Mitte Mai 2021 als erste Behörde klar Stellung (Bremen, 2021). 

Das Fax ist so datensicher wie eine Postkarte.

Die Technik hat sich verändert

Galt das Telefax einst als sicheres Medium, sorgt es heute für potentielle Datenlecks. Der Grund: Nicht nur die Vorgaben zum Datenschutz, sondern vor allem das Fax hat sich verändert

Früher reisten die Daten beim Faxen über exklusive Telefonleitungen, eine Ende-zu-Ende-Verbindung also. Mittlerweile erfolgt der Versand in großen Datenpaketen online. Anstatt eines Faxgeräts, uneinsehbar im Praxishinterzimmer, kommen die Nachrichten oft in unverschlüsselten E-Mail-Postfächern an. Damit sind Faxe heute in etwa so (un)sicher wie eine Postkarte.

Was das für Arztpraxen bedeutet

Medizinische Unterlagen, die personenbezogene Daten laut DSGVO Art. 4 enthalten, dürfen nicht per Fax versendet werden. Das gilt, sobald das Dokument beispielsweise den Patientennamen, Adresse, Geburtsdatum oder auch besondere physiologische oder psychische Merkmale enthält. Solche Informationen sind in einem Großteil der Arztkommunikation natürlich Standard. 

Wer Unterlagen wie Überweisungsscheine, Rezepte oder AU-Bescheinigungen trotzdem faxt, riskiert eine Abmahnung. Sofern medizinische Sachverhalte wie z.B. eine Verdachtsdiagnose genannt werden, kann das Fax sogar mit einer Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht einhergehen.  

Fax, du hast dich sehr verändert – wir müssen uns trennen.

Fax-Alternative: Medizinische Messenger

Gerade wenn es um eilige Befunde, Rezepte oder Krankschreibungen geht, sollen Dokumente möglichst am selben Tag ankommen. Mit digitalen Kontaktmöglichkeiten und einem medizinischen Messenger lenken Sie Ihre fachliche Kommunikation auf einen DSGVO-konformen Kanal, der zugleich schnell und unkompliziert ist. 

Eine solche digitale Anwendung bietet im medizinischen Alltag zahlreiche Vorteile:

  • Asynchrone, planbare Kommunikation mit Patient:innen sowie anderen Gesundheitsfachkräften

  • Sofortige Übermittlung medizinischer Unterlagen wie Röntgenbilder, Überweisungen, Befunde und mehr

  • Entlastet zugleich das Telefon, da sich Anfragen darauf umlenken und viele davon direkt erledigen lassen

  • Erfordert keine spezielle Hardware, da Web-Messenger oder Apps in der Regel auf jedem internetfähigen Gerät laufen

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Regina Phalange
Seit Anfang 2021 geht die Content Spezialistin für medflex auf die Pirsch nach spannenden Themen aus den Bereichen eHealth und Telemedizin. Ihr Schwerpunkt liegt auf den praktischen Einsatzmöglichkeiten und der Implementierung neuer Technologien in der Praxis.

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