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Telemedizin in Deutschland

Der Status quo

Telemedizinische Anwendungen befinden sich in Deutschland auf dem Vormarsch – Anfrage und Angebot sind nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie deutlich gestiegen. Doch was genau bedeutet Telemedizin? Welche Leistungen fallen darunter, welche Vorteile bringen sie für Ärzt:innen und Patient:innen – und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind daran geknüpft?

Laptop auf den Beinen einer Schwangeren, die sich Notizen macht

Was ist Telemedizin eigentlich?

Auf diese scheinbar einfache Frage gibt es tatsächlich keine allgemeingültige Antwort, denn eine einheitliche Definition für den Begriff Telemedizin existiert nicht.1 Grundsätzlich handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedenste medizinische Leistungen, die mithilfe moderner, audiovisueller Informations- und Kommunikationstechnologien wie Videotelefonie, Messenger oder E-Mail über eine räumliche Distanz hinweg und ohne persönlichen Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen erfolgen.2 Die Telemedizin ist also im Grunde nichts anderes als ein direkter (elektronischer) Draht zwischen Ärztin/Arzt und Patient:in. Sie soll im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens die ärztliche Versorgung in Deutschland vereinfachen, verbessern – und im Idealfall auch beschleunigen.iii

Welche Leistungen zählen zur Telemedizin?

Die Möglichkeiten der Telemedizin sind vielfältig und umfassen prinzipiell das gesamte ärztliche Leistungsspektrum – angefangen bei der Konsultation über die Diagnose und Therapie bis hin zur Nachsorge und zum fachlichen Austausch mit Kolleg:innen. Viele telemedizinische Anwendungen haben in Deutschland schon Einzug in den Klinik- und Praxisalltag gehalten:

  • Im Rahmen von Telekonsultationen und Telekonferenzen tauschen sich Ärzt:innen fachlich über Patientenfälle aus und beraten gemeinsam über das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen.4, 5

  • Auch Videosprechstunden mit ausschließlicher Fernbehandlung von Patient:innen sind in Deutschland seit 2018 erlaubt – und haben sich gerade in Pandemie-Zeiten bereits vielfach bewährt.6, 7, 8

  • Von Telediagnostik und Telemonitoring profitieren besonders chronisch Kranke und Patient:innen sowie Ärzt:innen in strukturschwachen ländlichen Regionen: medizinische Untersuchungsdaten werden dabei nicht vor Ort in der Arztpraxis erhoben, sondern über mobile Messgeräte elektronisch an die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt übermittelt. Ein Beispiel ist die Überwachung von Patient:innen mit Defibrillator oder kardialer Resynchronisationstherapie, die bereits 2016 in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen wurde.

  • Im Rahmen der Teletherapie und -rehabilitation führen Patient:innen eine Therapie- oder Reha-Maßnahme nicht ambulant oder stationär durch, sondern computergestützt und unter audiovisueller Anweisung des Therapeut:innen von zuhause aus.

Deutschlandweit gibt es in der vertragsärztlichen Versorgung zahlreiche regionale telemedizinische Modellprojekte. Ein zentrales Verzeichnis dieser Projekte und Anwendungen finden interessierte Ärzt:innen auf dem von der gematik betriebenen vesta-Informationsportal.

Welche Vorteile bietet die Telemedizin? 

Die Telemedizin bietet Gesundheitsdienstleistern und Patient:innen entscheidende Vorteile:

  • Geringerer zeitlicher Aufwand bei gleicher oder höherer Effektivität
  • Frühzeitige Intervention bei Patient:innen durch Telemonitoring kann schwerere Komplikationen verhindern und ermöglicht frühere Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Studiendaten weisen auf bessere Outcomes für bestimmte Patientengruppen hin, beispielsweise kardiovaskuläre Patient:innen und Diabetes-Betroffene
  • Schnellere Verfügbarkeit von Ärzt:innen und Ansprechpartner:innen
  • Folgen des Fachkräftemangels insbesondere in ländlichen Gebieten werden abgemildert
  • Bessere Compliance und höhere Zufriedenheit der Patient:innen
  • Finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems
Illustration einer Ärztin, die aus einem Smartphone heraus einer Patientin die Hand reicht

Häufige Kritikpunkte

bei telemedizinischen Leistungen sind der mangelnde persönliche Kontakt und das dadurch beeinträchtigte medizinische Betreuungsverhältnis. Hier ist es wichtig zu bedenken, dass telemedizinische Anwendungen den regulären Arztbesuch nicht ersetzen sollen. Stattdessen bieten sie eine sinnvolle und innovative Ergänzung zur klassischen medizinischen Versorgung.

Ist Telemedizin in Deutschland erlaubt? Rechtliche Rahmenbedingungen

Doch was genau sind die rechtlichen Grundlagen für Telemedizin in Deutschland? Lange galt hierzulande ein striktes Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung von Patient:innen – ein Verbot, das seinen Ursprung im Jahr 1937 nahm. 81 Jahre später, im Juni 2018, wurde es aufgrund der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens und dem lauter werdenden Ruf von Ärzt:innen und Patient:innen deutlich gelockert. Seitdem gilt gemäß der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), dass eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt ist, wenn:

  • dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und
  • die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.
Junge Ärztin mit Headset am Tisch vor ihrem Laptop

Weitere wichtige Rahmenbedingungen für die Telemedizin wurden im Jahr 2019 mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), dem Digitale-Versorgung-Gesetz und der Aufhebung des Fernverordnungsgebots geschaffen: Sie erleichterten es Ärzt:innen beispielsweise, ihre Patient:innen aktiv über das Angebot einer Videosprechstunde zu informieren, ebneten den Weg für das elektronische Rezept und ermöglichten die Verordnung von Medikamenten auch ohne direkten Kontakt zu Patient:innen. 9 Auch Heilmittel, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lassen sich mittlerweile per Fernbehandlung vorordnen bzw. ausstellen. Voraussetzung: die/der betreffende Patient:in muss der Ärztin oder dem Arzt bereits bekannt sein.

Interessante Entwicklung: Durch die Corona-Pandemie haben sich besonders für die Videosprechstunde Angebot und Nachfrage deutlich erhöht: Während 2017 nur 1,8 % der niedergelassenen Ärzt:innen Videosprechstunden anboten, waren es im Mai 2020 bereits 52 %. Der Download entsprechender Apps durch Patient:innen hat sich im Zeitraum von Januar bis April 2020 um bis zu 200 % erhöht.

Auch die finanzielle Grundlage für telemedizinische Angebote wurden seit 2019 sukzessive verbessert: Telemedizinische Leistungen können seitdem mehrheitlich über den einheitlichen Bewertungsmaßstab und die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.Dazu zählen auch ärztlich verschriebene Gesundheits-Apps, die Patient:innen beispielsweise bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Blutzuckerüberwachung unterstützten.

 

Einstiegsbarriere Datenschutz: Praktische Hilfestellungen durch die KBV

Als besondere Hürde erleben viele Ärzt:innen den Aufbau einer sicheren, vor unbefugten Zugriffen geschützten IT-Infrastruktur, denn Gesundheitsdaten sind als personenbezogene Daten besonders sensibel und ihre Verarbeitung an verstärkte Sicherheitsmaßnahmen geknüpft. Grundlegende Informationen zum Datenschutz und zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den entsprechenden konkreten Handlungsanweisungen finden interessierte Arztpraxen auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Im Zusammenhang mit telemedizinischen Angeboten empfiehlt es sich, die DSGVO-konformen und sicher verschlüsselten Leistungen zertifizierter Kommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.10 Bei der KBV finden Sie neben grundsätzlichen Informationen zu den Anforderungen an Praxen und entsprechenden Dienstleistern unter anderem auch eine aktuelle Liste zertifizierter Videodienstanbieter, wie beispielsweise medflex.11

Darüber hinaus stellt die KBV auch ein eigenes sicheres, privates und vom Internet abgeschirmtes Netzwerk mit einem breiten Spektrum an Online-Diensten zur Verfügung.12

Mit medflex kommunizieren Sie einfach, effizient und DSGVO-konform.

Ihre Vorteile:

  • Strukturiertes Patientenanfrage-Management: Anfragen digital in einem übersichtlichen, filterbaren Eingang erhalten
  • DSGVO-konformes Messaging in Echtzeit statt umständlichem Faxen
  • Weniger Telefonklingeln und weniger Warteschleife durch asynchrone Kommunikation
  • Enger mit Patient:innen in Kontakt bleiben auch nach Praxis- und Klinikbesuch durch kurze, sichere Chats, z. B. für Verlaufskontrollen
  • Zertifizierte Videosprechstunden
  • Schnelle Kommunikation mit Kollegen, einzeln und in Gruppen, inkl. Dateiversand bis 800 MB