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Infografik Videosprechstunden

Fast 18 Mio. Euro Zusatzhonorar durch Video-Sprechstunden: So viel ist drin

Welches Honorarpotenzial steckt in der Videosprechstunde?

Was bringt die Videosprechstunde Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen eigentlich finanziell? Wir haben nachgerechnet – basierend auf den veröffentlichten Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV, Feb. 2021). Das Ergebnis?

Rund 1,2 Millionen Videokonsultationen wurden im 2. Quartal 2020 über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Damit ließen sich videosprechstundenspezifische EBM-Zuschläge in Höhe von insgesamt rund 17,6 Millionen Euro erwirtschaften. Sie kommen ergänzend zu Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschalen sowie der EBM-Vergütung für weitere mögliche Einzelleistungen hinzu. Diese rechnerische Abschätzung zeigt, welche Honorarpotenziale Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Video-Konsultationen zusätzlich ausschöpfen könnten – EBM-Ziffern-spezifische Mindest- und Maximalmengen wurden in dieser Hochrechnung nicht berücksichtigt.

Nutzung von Video-Sprechstunden nach Facharztgruppen

Den KBV-Daten zufolge bestehen deutliche Nutzungsunterschiede zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgruppen. Konkrete Angaben zur Anzahl abgerechneter Video-Sprechstunden macht die KBV zu den 3 Fachgruppen Haus- und Kinder-/Jugendärzt:innen sowie den Psychotherapeut:innen (Infografik).

Zuschläge für Bestands- und Neupatient:innen

Diesen Schätzungen zugrunde liegen die für jede Video-Sprechstunde berechnungsfähigen Zuschläge sowie die von der KBV angegebene Anzahl der Haus- und Kinderärzt:innen beziehungsweise Psychotherapeut:innen im Jahr 2020. Laut KBV handelte es sich bei 5 % der abgerechneten 1,2 Millionen Videosprechstunden (etwa 60.000) um einen Erstkontakt. Für sie beträgt der rechnerische Gesamtzuschlag – einschließlich der Authentifizierungsziffer – knapp 950.000 Euro (60.000 x 15,79 Euro). Bei den übrigen rund 1,14 Millionen Videokonsultationen war der Patient vorher bekannt. Bei ihnen beläuft sich die rechnerische Zuschlagssumme auf insgesamt über 16,7 Millionen Euro (1,14 Millionen x 14,68 Euro) (KVB, Feb. und April 2021). 

Mehr als nur Videosprechstunde: Digitale Kommunikationsmöglichkeiten erweitern

„Die Abrechnungsdaten des Videosprechstunden-Booms im 2. Quartal 2020 zeigen, welchen buchstäblichen Mehrwert die Telemedizin für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bieten kann“ erklärt medflex-Mitgründer und Geschäftsführer Felix Rademacher, „Dabei wurde das maximale Abrechnungspotenzial von bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal noch gar nicht voll ausgeschöpft. Die Videokonsultation ist nur eine von vielen Möglichkeiten des digitalen Informationsaustauschs im Gesundheitswesen, die wir mit einem medizinischen Messenger deutlich erweitern. Denn so können Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und weitere Behandlungsbeteiligte ihre gesamte Kommunikation ganz einfach und effizient über eine zentrale Plattform erledigen.“

Datensichere Plattform trifft einfache Anwendung

Mit dem medizinischen Messenger medflex können Ärzte und Psychotherapeuten per Video-Chats und Text-Messenger mit ihrem gesamten beruflichen Umfeld kommunizieren – datensicher, einfach über eine einzige Plattform und ohne zeitraubende Wechsel der Kommunikationssysteme.

Die Videosprechstunden-Funktion von medflex ist nach den Richtlinien der KBV zertifiziert und arbeitet mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie funktioniert DSGVO-konform – wie auch der Austausch medizinischer Informationen und die Übertragung von Dateien.

medflex kann ohne Installation auf jedem Endgerät genutzt werden und besitzt das ips-Gütesiegel, das von der Initiative D1 der Bundesregierung empfohlen wird.

Fazit: Honorar-Plus mitnehmen

Der medizinische Messenger medflex ist im Jahr 2020 um mehr als das 16-Fache gewachsen. Mittlerweile nutzen ihn weit über 50.000 Ärzte, Therapeuten und Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Lernen Sie die All-in-One-Lösung für die medizinische Kommunikation kennen – jetzt unverbindlich starten!